Der Gründungszuschuss setzt sich zusammen aus sechs monatlichen Zahlungen in Höhe des bis dahin bezogenen Arbeitslosengeldes sowie 300€ Sozialversicherungszuschuss.
Der Sozialversicherungszuschuss ist dabei dazu vorgesehen, dass sich jede/r Selbstständige selbst privat oder gesetzlich krankenversichern muss und der aktuelle Mindestsatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei ungefähr 300€ liegt.
Der Zeitraum, in dem du den Gründungszuschuss sowie gleichzeitig den SV beziehen kannst umfasst sechs Monate. Nach Ablauf der sechs Monate gibt es die Möglichkeit in einem Folgeantrag die Verlängerung des SV-Zuschusses um weitere neun Monate zu beantragen (Du brauchst Hilfe zum Folgeantrag auf SV-Zuschuss Verlängerung – hier klicken). Ist der Gründungszuschuss dazu vorgesehen, dass du gerade zum Anfang deiner Selbstständigkeit noch nicht komplett von deinem erwirtschafteten Gewinnen selber tragen kannst, sind die Bedingungen beim Folgeantrag ein wenig anders: Dieser wird nur gewährt, wenn die Selbständigkeit den eigenen Lebensunterhalt weitestgehend abdeckt. Die Leistungen dienen zur Bezuschussung der eigenen Sozialausgaben für weitere 9 Monate. Somit sollte für eine erfolgreiche Bewilligung des Folgeantrags die Situation gegeben sein, in der nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig nach 6 Monaten mit der eigenen Selbstständigkeit verdient wird. Als Orientierung dient hier erfahrungsgemäß das bisherige ALG 1.
Interessant an dieser Stelle: Wie hoch ist also die maximale Summe, die du in Form des Gründungszuschusses und SV-Zuschusses über 15 Monate beziehen kannst?
Rechenbeispiel Höhe Gründungszuschuss + Sozialversicherungszuschuss
Dazu ein Rechenbeispiel: Das aktuelle Arbeitslosengeld beläuft sich auf 2.500 Euro monatlich. Wird sowohl der erste Antrag auf Gründungszuschuss gewährt sowie der Folgeantrag auf die Weitergewährung des SV-Zuschusses bekommst du
Gründungszuschuss Berechnung | Marie | Tim |
---|---|---|
Brutto-Gehalt (mtl.) | 3.500 € | 5.000 € |
Alte/neue Bundesländer | alte | neue |
Lohnsteuerklasse | I | II |
Kinder | Ja | Nein |
ALG1 Anspruch | 1.515 € | 1.885 € |
1. Phase: 6 Monate | 1.515 € + 300 € = 1.815 € pro Monat | 1.885 € + 300 € = 2.185 € pro Monat |
2. Phase: 9 Monate | 300 € pro Monat | 300 € pro Monat |
Gesamtsumme Gründungszuschuss | 13.590 € | 15.810 € |
- 6 x 2500 Euro = 15.000 Euro + 6 x 300= 1.800 Euro – sind insgesamt 16.800 Euro
- Dazu weitere 9 x 300 Euro macht 2.700 Euro
- All in all kann also bei einem Arbeitslosengeld von 2.500 Euro insgesamt 19.500 Euro an Gründungszuschuss und SV-Zuschuss bezogen werden
In der Regel liegt der Gründungszuschuss bei den meisten Gründer und Gründerinnen bei 10.000 – 15.000€, je nachdem wie hoch das letzte Bruttogehalt war und ob der Folgeantrag auf Weitergewährung des SV-Zuschusses bewilligt wird. Grundsätzlich ist damit ein gutes finanzielles Fundament für einen etwas sorgenfreien Einstieg in die Selbstständigkeit gegeben, den man auf jeden Fall mitnehmen sollte.