Coaching-Gutschein (AVGS-Gutschein) 

Auf dem Weg zur Bewilligung deines Gründungszuschusses gibt es eine vom Arbeitsamt geförderte Maßnahme – das sogenannte “individuelle Existenzgründercoaching”, welches dazu dient, dich perfekt auf deine Selbstständigkeit vorzubereiten. Wie genau du den passenden Gutschein dafür beantragt und welche weiteren Vorteile das Coaching hat, erfährst du in diesem Kapitel.

Der AVGS – Gutschein für Existenzgründer:innen in Spe 

Zur Förderung von Existenzgründern stehen der Bundesagentur für Arbeit und auch dem Jobcenter neben dem Gründungszuschuss ein weiteres wichtiges und sinnvolles Förderinstrument zur Verfügung: 

Der sogenannte AVGS – Gutschein (Arbeits- und Vermittlungsgutschein) zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (im ALG 1 Bezug gesetzlich geregelt unter § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT) 

Im Rahmen eines individuellen! (kein Gruppencoaching) Existenzgründungscoachings hast du dann die Möglichkeit mit einem/r erfahrenen Gründungsberater:in und -coach dir all den Themenfeldern zu widmen, die für deine Existenzgründung wichtig sind: 

Seien es Fragen und Wissensvermittlung zum Thema Steuern, Finanzierung, Onlinemarketing oder andere – hier kannst du quasi das kleine 1×1 der Selbstständigkeit erlernen und mit professioneller Hilfe an der Ausarbeitung deiner Geschäftsidee pfeilen.  

AVGS-Gutschein und Gründungszuschuss  – eine sinnvolle Kombination 

Ein weiterer großer Vorteil, denn du mit dem Gutschein hast ist, dass du gezielt Zeit mit deinem Coach für die Beantragung des Gründungszuschusses sowie der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen widmen könnt. 

Gemeinsam könntest du beispielsweise den Businessplan erstellen sowie die für den Gründungszuschuss erforderliche Finanzplanung, quasi der Kernteil des Businessplans. Gerade in diesem Bereich eine Hilfestellung zu erhalten von jemandem, der schon viel Erfahrung beim Thema Gründungszuschuss hat und weiß, worauf es ankommt, kann am Ende des Tages Gold wert sein, wenn es um die Bewilligung des Antrags geht. 

Auch zeigt die Erfahrung, dass der Gründungszuschuss eher bewilligt wird, wenn vorab ein Gründungscoaching stattgefunden hat. Der Arbeitsvermittler hat dann ein besseres Gefühl, dass der Gründer oder die Gründerin perfekt geschult und vorbereitet in die Selbständigkeit starten kann.  

Beantragung des Gutscheins – Voraussetzungen 

Die formalen Voraussetzungen für die Beantragung des Gutscheins sind ähnlich wie die beim Gründungszuschuss: 

  • Bezug von ALG 1 (mind. 1 Tag)
  • fachlichen Eignung muss vorliegen 

Achtung: Die Challenge liegt darin deinen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin davon zu über, dass der Weg in die Selbständigkeit erfolgsversprechender ist als dich wieder in ein Angestelltenverhältnis zu vermitteln bzw. vermitteln zu lassen. Dies liegt im Gesetz und damit auch im Arbeitsauftrag des Arbeitsamtes begründet, bei welcher die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, also die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis IMMER vorrang genießt. (Edit 01.01.23: Die Bundesregierung hat entschieden, den Vermittlungsvorrang nach § 4 SGB III für den Gründungszuschuss abzuschaffen. Damit wird es für Existenzgründer künftig einfacher, einen Zuschuss für die Eröffnung des eigenen Unternehmens zu beantragen).

Das liegt hauptsächlich darin begründet, dass wir in Deutschland in einem Sozial-und Wohlfahrtsstaat leben und dieser sich durch die Arbeitsgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert (gerade die öffentliche Rente), welche de facto in der Höhe und Breite von Selbstständigen (noch) nicht erbracht werden. (ein Gesetz dazu ist wird wohl in den nchsten Jahren verabschiedet).  

Dementsprechend gibt es weder einen Rechtsanspruch auf einen AVGS-Gutschein ( sondern eine Kann-Leistung) und auch die Begeisterung der Arbeitsvermittler hält sich in der Regel in Grenzen, wenn du als Kunde des Arbeitsamtes mit der Idee Selbstständigkeit und Fördermittel aufschlägst.

Um am Ende jedoch das zu bekommen was du willst (den passenden AVGS-Gutschein d.R.), ist es wichtig sich vorab die richtigen Argumente zu überlegen, um die Person in der Sachbearbeitung des Amtes von deinem Vorhaben, dich selbständig zu machen, zu überzeugen. 

Ein Beispiel dazu. 

Du bist Softwareentwickler_in oder Pflegekraft und damit sehr gut auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar, da Arbeitskräfte mit diesen Qualifikationen aktuell überall gesucht werden. 

Deshalb ist es vor dem ersten Gespräch mit der Sachbearbeitung extrem wichtig, sich vorher eine gute Argumentation zu überlegen, warum es für dich besser ist, selbstständig zu sein, als in ein Angestelltenverhältnis zurückzukehren. Hier könntest du mit Argumenten wie flexiblere Arbeitszeiten, höhere Vergütung, bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie oder auch mehr Jobangebote als Freiberufler versuchen, die Gegenseite von deinem Vorhaben zu überzeugen. 


Bezüglich der Gesprächsstruktur kannst du wie folgt vorgehen: 

  • Schildere zunächst deine Geschäftsidee, von der du 100% überzeugt bist.
  • Das „Was“ ist dir jetzt klar, für das „Wie“, also die Ausarbeitung eines klaren Konzeptes, einer Strategie, eines Fahrplanes samt weiterer wichtiger Themenfelder im Bereich Existenzgründung brauchst du noch professionelle Hilfe. 
  • Deshalb würdest du gerne ein individuelles Existenzgründercoaching machen. Und für dieses Coaching brauchst du den passenden AVGS-Gutschein (Arbeits- und Vermittlungsgutschein).
  • Sei höflich aber hartnäckig und lass dich nicht abwimmeln mit Sprüchen wie: Das fördern wir nicht! 
  • Für das Coaching hast du proaktiv schon einen geeigneten Bildungsträger und Coach gefunden, ein Erstgespräch hat schon stattgefunden, wo auch die Inhalte und Bedarfe des Coachings besprochen wurden. 
  • Im Ansschluss an das Gespräch kannst du noch den schriftlichen Antrag auf einen AVGS sowie weitere Dokumente (kriegst du von uns) an deinen/e Sachbearbeiter*in per Email schicken. 
  • Dann heißt es warten und hoffen, dass das Coaching gefördert wird und du einen Gutschein bekommst.